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Wissenswertes zum Wechsel der Kfz-Versicherung Das sollten Sie vor dem Versicherungswechsel beachten Die Kfz-Versicherung kann immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sie verlängert scih in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Versicherer bis zum Stichtag schriftlich vorliegen. Eine angemessene Versanddauer sollte also berücksichtigt werden. Werden die Beiträge oder Teilbeiträge der Kfz-Versicherung aufgrund von Tarifanpassungen oder Neuzuordnungen der Typ- und Regionalklassen erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Zugang der Information über die Änderung durch den Versicherer erfolgen. Wirksam wird die Kündigung zum Zeitpunkt der eintretenden Tarifanpassung. Wird ein Fahrzeug verkauft, dann hat der Käufer die freie Wahl der Versicherung. Er muss keine für das Fahrzeug bestehende Versicherung übernehmen. Er muss das Fahrzeug auch nicht bei der bestehenden Versicherung weiterversichern. Die bestehende Versicherung erlischt, wenn das Fahrzeug durch den neuen Besitzer bei der Zulassungsbehörde und bei der neuen Versicherung angemeldet wird. Tritt ein Schadenfall ein, können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Übernahme oder Ablehnung der Entschädigungspflicht durch den Versicherer erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt für den Versicherer ein Monat. |
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