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Wissenswertes zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Das sollten Sie vor dem Versicherungswechsel beachten

Vor jedem Wechsel sollte ein genauer Vergleich der Leistungen erfolgen. Was wird für Ihr Geld geboten? Von welchen Vorteilen können Sie profitieren?

Kündigung zum Ablauf der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung kann immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sie verlängert scih in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird.

In der Regel endet das Versicherungsjahr zum 31.12. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein. Wenn Sie Ihr Auto bei der BavariaDirekt beispielsweise zum
1.1. versichern möchten, muss die bisherige Versicherung bis zum 30.11. gekündigt werden.

Wie sollte die Kündigung aussehen?

Die Kündigung muss dem Versicherer bis zum Stichtag schriftlich vorliegen. Eine angemessene Versanddauer sollte also berücksichtigt werden.

Wir haben für Sie ein Musterschreiben mit den wesentlichen Inhalten bereitgestellt.
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Sonderkündigungsrecht

Abgesehen vom Recht der ordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung besteht in nachfolgend beschriebenen Situation ein Sonderkündigungsrecht.

Tarifänderung

Werden die Beiträge oder Teilbeiträge der Kfz-Versicherung aufgrund von Tarifanpassungen oder Neuzuordnungen der Typ- und Regionalklassen erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Zugang der Information über die Änderung durch den Versicherer erfolgen. Wirksam wird die Kündigung zum Zeitpunkt der eintretenden Tarifanpassung.

Resultiert die Beitragserhöhung aus einer Höherstufung nach einem Schadenfall, der Zuwahl von Mehrleistung (z.B. Kasko) oder Erhöhung der MwSt., besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Wechsel des Fahrzeugbesitzers

Wird ein Fahrzeug verkauft, dann hat der Käufer die freie Wahl der Versicherung. Er muss keine für das Fahrzeug bestehende Versicherung übernehmen. Er muss das Fahrzeug auch nicht bei der bestehenden Versicherung weiterversichern. Die bestehende Versicherung erlischt, wenn das Fahrzeug durch den neuen Besitzer bei der Zulassungsbehörde und bei der neuen Versicherung angemeldet wird.

Schadenfall

Tritt ein Schadenfall ein, können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Übernahme oder Ablehnung der Entschädigungspflicht durch den Versicherer erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt für den Versicherer ein Monat.

Der Versicherungsnehmer kann sofort kündigen oder zu einem beliebigen Zeitpunkt. Zu beachten ist allerdings, dass bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Versicherungsprämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zu zahlen sind, der Versicherungsschutz jedoch mit Kündigung des Vertrages entfällt. Im umgekehrten Fall - bei Kündigung durch den Versicherer - muss dieser den zuviel gezahlten Betrag zurückzahlen.

Laufzeit und Kündigung des Vertrages werden in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) näher beschrieben.

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