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Häufig gestellte Fragen

Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) umfassen folgende, rechtlich voneinander getrennte selbstständige Versicherungsarten:

- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- die Fahrzeugversicherung,
- die Kraftfahrtunfallversicherung.

HSN/TSN

Für die Einstufung in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung wird - neben der Typ-Schlüsselnummer (TSN) - die Herstellernummer (HSN) benötigt.

Diese Angaben finden Sie im Kfz-Schein (alt) in der obersten Zeile im Kästchen Schlüsselnummern unter "zu 2" - Hersteller - und "zu 3" - Typ. In den neuen Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil I) stehen die Schlüsselnummern unter "2.1" bzw. "2.2".

Kündigung Vorversicherer

Was Sie vor dem Versichererwechsel beachten sollten. Mehr Informationen.

Neuwert

Neuwert ist der Betrag, der für die Neuanschaffung einer Sache nötig ist.

Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den ein Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben, jedoch nicht mehr als der von dem Hersteller unverbindlich empfohlene Neupreis am Schadentag. Restwerte oder Verkaufserlöse von Altteilen werden dabei angerechnet. Reparaturkosten werden in der erforderlichen Höhe bis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile ersetzt.

Rückstufung (Schadenrückstufung)

Inwelche Schadenfreiheitsklasse die Rückstufung im Schadenfall erfolgt,ist den Tarifbestimmungen zu entnehmen. Da sich die Einstufung in eineniedrigere Schadenfreiheitsklasse in der Regel über viele Jahrenachteilig auf den Beitrag auswirkt, sollte genau geprüft werden, ob essich nicht lohnt, den Schaden selbst zu tragen. Bis zu welcher Höhedies sinnvoll ist, kann man beim Versicherer erfragen.

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