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Haus, Wohnung

Tipps für den Schadenfall

Hier ein paar nützliche Hinweise im Schadenfall für Sie:

Leitungswasserschäden:

  • Sperren Sie sofort bei Entdeckung des Wasserschadens die Wasserzufuhr ab.
  • Unterbrechen Sie die Stromzufuhr in den betroffenen Bereichen, damit kein Kurzschluss entstehen kann.
  • Rufen sie die Feuerwehr, wenn die Wassermassen für das Aufwischen zu groß sind und Sie selbst keine Pumpe zum Abpumpen haben.
  • Bringen Sie Möbel und anderen Hausrat an trockene Stellen.
  • Um Schimmelbildung zu vermeiden, lüften (Durchzug) und beheizen Sie die feuchten Räume.
  • Trocknen Sie Textilien, Polstermöbel und Teppiche. Orientteppiche sollten Sie nicht rollen oder aufhängen. Sie verlieren dadurch ihre Form. Besser ist, diese Teppiche an einem gut durchlüfteten Ort auf saugfähigen Untergrund, z.B. Stroh oder Schilfmatten, zu legen.
  • Verständigen Sie uns, den Vermieter, Verwalter oder Hausmeister.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Stimmen Sie die Schadenminderungsmaßnahmen mit uns ab.

Einbruchdiebstahlschäden:

  • Zeigen Sie einen Einbruchdiebstahlschaden unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle an.
  • Veranlassen Sie eine provisorische Sicherung der Räume, soweit erforderlich. Vor Ausführung der endgültigen Reparatur nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
  • Überlassen Sie der Polizei kurzfristig eine vollständige schriftliche Aufstellung der entwendeten Gegenstände.
  • Melden Sie uns den Schaden unverzüglich.

Brandschäden:

  • Verständigen Sie uns umgehend, damit wir die weiteren Maßnahmen abstimmen können. Wir helfen Ihnen mit Sanierern, beauftragen Sachverständige und klären mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase und Löschmittel kontaminierte technische Geräte nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einer Fachfirma.

Sturmschäden:

  • Sorgen Sie, sofern erforderlich für schadenmindernde Notmassnahmen durch eine Fachfirma (z.B. zum Schutz vor Niederschlägen, Abdeckungen durch einen Dachdecker).
  • Verständigen Sie uns umgehend, damit wir die weiteren Maßnahmen abstimmen können.

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