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Unfall im Detail

Wozu eine Unfallversicherung?

Vor einem Unfall ist niemand geschützt. Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehr als 6 Mio. Unfällen. 70% der Unfälle ereignen sich in der Freizeit bzw. zu Hause. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen im beruflichen Bereich. Kinder sind nur beim Kindergarten- und Schulbesuch gesetzlich unfallversichert, Hausfrauen überhaupt nicht.
Die OVAG Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz auf der ganzen Welt rund um die Uhr - bei Unfällen im beruflichen Bereich und in der Freizeit. Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Nachteilen nach einem Unfall. Die Beiträge für die Unfallversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig.

Welche Versicherungsleistungen sind möglich?
  • Invaliditätsleistung
    Wenn als Folge eines Unfalls Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt ist (Invalidität), erhalten Sie bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als Rente.
  • Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel
    Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel können die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich verbessert werden. Je schwerer die Unfallfolgen, desto höher die Leistung. Wir bieten Ihnen alternativ zwei progressive Invaliditätsstaffeln (250%, 500%) an. Dies bedeutet, dass bei einer Invalidität (ab 25%) die Leistung überproportional zum Invaliditätsgrad steigt. Z.B. beträgt bei einer gewählten Progression von 500% bei Vollinvalidität die Entschädigungsleistung das fünffache der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Unfallrente
    Die Unfallrente (ab 50% Invalidität) kann bei der OVAG bis zu einer Höhe von 2.000 Euro vereinbart werden.
  • Todesfalleistung
    Bei Unfalltod zahlen wir für Erwachsene und Kinder die volle Versicherungssumme aus. Die Versicherungssumme wird ausbezahlt, wenn der Tod durch einen Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, eintritt.
  • Erweitertes Unfall-Krankenhaus-Tagegeld.
    Das erweiterte Krankenhaus-Tagegeld wird
    • in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
    • in 2-facher Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt, wenn sich der Unfall im Ausland ereignete, längstens jedoch für 20 Tage, vom Unfalltag an gerechnet.
    • bei ambulanten Operationen in 2-facher Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bis zu drei Kalendertagen gezahlt.
  • Bergungskosten
    Beitragsfrei sind Bergungskosten bis zu 10.000 EUR mitversichert.
  • Kosmetische Operationen
    Beitragsfrei mitversichert sind medizinisch notwendige kosmetische Operationen bis 10.000 EUR
  • Familien-Vorsorgeversicherung
    Ihr Ehegatte ist ab dem Tag der Heirat und Ihre Kinder sind ab Geburt für drei Monate beitragsfrei mit folgenden Versicherungssummen mitversichert
    50.000 Euro Invaliditätskapital
    10.000 Euro Todesfallkapital
    Zeigen Sie uns die Heirat oder die Geburt während der ersten drei Monate an, verlängert sich der Versicherungsschutz um weitere drei Monate.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch:
  • Erweiterte Übergangsleistung
  • Unfall-Tagegeld
  • Verbessertes Unfallkrankenhaustagegeld
  • Öko-Leistungen (Mehrleistung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln)

Grundsätzlich gelten für alle aufgeführten Versicherungen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2008) inkl. Merkblatt zur Datenverarbeitung.

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